Sobald der Kaufvertrag vor einem Notar unterzeichnet wurde, müssen bestimmte nachfolgende Verfahren durchgeführt werden, wie z. B. die Zahlung von Steuern, die Vorlage des Dokuments in öffentlichen Registern oder die Mitteilung des Eigentümerwechsels an der Immobilie.
Eine in Spanien ansässige Person, die ihre Immobilie zu einem höheren Preis als dem, zu dem sie gekauft wurde, zum Verkauf anbietet, muss Einkommensteuer zahlen. Die Steuerbehörde ist der Ansicht, dass der Verkauf einer Immobilie einen Kapitalgewinn darstellt und als solcher in die Einkommensteuererklärung aufgenommen werden muss. Der zu zahlende Prozentsatz der persönlichen Einkommensteuer hängt von der Höhe des Kapitalgewinns ab, der Höchstbetrag, der besteuert werden muss, beträgt 23%, was einem Gewinn von mehr als 50.000 € entspricht.
Eine weitere Steuer, die gezahlt werden muss, ist die kommunale Kapitalertragssteuer oder Steuer auf die Wertsteigerung städtischer Grundstücke. Es handelt sich um eine Steuer, die im Rathaus bezahlt werden muss, in dem die Immobilie registriert ist. Der Prozentsatz hängt vom Wert der Immobilie selbst ab und wird auf der Grundlage der Katasterreferenz und der Anzahl der Jahre, in denen die Immobilie besteht, berechnet. Da es sich um eine kommunale Steuer handelt, legt jede Gemeinde ihre eigenen Quoten fest. Sowohl das Verfassungsgericht als auch der Oberste Gerichtshof haben in einem Urteil vom Juli 2018 die Zahlung dieser Steuer durch den Steuerpflichtigen im Falle eines Verkaufs mit Verlust für nichtig erklärt, aber die Tür für ihre Erhebung offen gelassen, wenn es um Gewinne geht.
Auf der anderen Seite hat der Käufer auch eine Reihe von Steuern zu zahlen. Sie haben maximal 30 Werktage ab dem Datum der Urkunden Zeit, um die Zahlung zu leisten. Wenn es sich um eine neu gebaute Immobilie handelt und es sich um den ersten Verkauf durch den Bauträger handelt, muss die Mehrwertsteuer gezahlt werden. Die derzeitige Mehrwertsteuer für den Kauf von Häusern beträgt 10 % des Kaufbetrags, ein subventioniertes Haus wird nur mit 4 % besteuert.
Wenn es sich bei der Immobilie um einen zweiten Verkauf handelt, wird die Grunderwerbssteuer erhoben, die zwischen 8 % und 10 % (je nach Gemeinde) des Kaufpreises oder des Steuerwerts liegt, der von der Steuerbehörde für diesen Ort festgelegt wird.
Schließlich muss der Käufer die Stempelsteuer zahlen. Der Prozentsatz zwischen 0,4 % und 0,75 % des Betrags hängt auch vom Betrag der Urkunde ab.
Schließlich müssen Sie je nach Einzelfall möglicherweise für andere Zahlungen aufkommen, wie z. B. das Grundbuchamt, die Agentur, das Gutachten und andere Ausgaben.
Sobald die Steuer bezahlt wurde, wird die Papierkopie der Urkunde dem Grundbuchamt zur Eintragung vorgelegt. Es kann vom Notar arrangiert oder persönlich durchgeführt werden. Der Käufer registriert die Immobilie auf seinen Namen und erhält eine Kopie der Urkunde mit dem Nachweis der Zahlung der Steuer und der Namensänderung.
Folgende Unterlagen müssen bei der Kanzlei eingereicht werden:
- Autorisierte Kopie der öffentlichen Urkunde.
- Nachweis über die Zahlung der entsprechenden Steuer.
- Letzter IBI-Beleg.
Mit all diesen Unterlagen führt das Register die notwendigen Überprüfungen durch und das innerhalb eines Zeitraums von etwa drei Wochen.
Die Notargebühren gehen zu Lasten des Käufers. Dies ist der Kaufvertrag und wenn Sie eine Hypothek beantragt haben, müssen Sie beide Urkunden sowie die Bewertung der Immobilie bezahlen.
– Ändern Sie Versorgungseinrichtungen wie Wasser, Strom, Gas und andere, die das Haus betreffen, auf Ihren Namen. Achten Sie bei der direkten Unterbringung durch den Bauträger darauf, dass dieser auch die Bulletins für die Vergabe von Wasser-, Strom- und Gasverträgen liefert.
– Wenden Sie sich an den Präsidenten oder Verwalter der Eigentümergemeinschaft, um sich als neuer Eigentümer zu identifizieren, sich über die aktuelle Situation zu informieren und eine Adresse für eine Benachrichtigung anzugeben.
– Bewahren Sie alle Originalurkunden, Dokumente, Energieeffizienzzertifikate, Rechnungen, Quittungen und Garantien in Bezug auf Ihren Kauf auf, da Sie sie möglicherweise benötigen, wenn Sie sich für den Verkauf entscheiden.
- Überprüfen Sie die Eigentumsverhältnisse im Grundbuch. Sie müssen nur warten, bis Sie innerhalb von 6 Monaten das Schreiben zur Bestätigung der Änderung an Ihrem üblichen Wohnsitz erhalten.