Bevor Sie ein Haus renovieren, müssen Sie sich über Ihr Budget und die Art der Arbeiten, die Sie ausführen möchten, im Klaren sein. Im Allgemeinen wird zwischen einer strukturellen Veränderung und einer oberflächlichen Veränderung unterschieden.
Bei größeren Renovierungen wird ein technischer Architekt benötigt, unsere Architekten aus dem I-VEO-Team können Ihnen versichern, dass die Renovierung den geltenden Vorschriften entspricht, und Sie über die Art der erforderlichen Lizenz beraten, je nach Umfang der Reform. Diese Baugenehmigungen werden bei der Stadtverwaltung beantragt und je nach Art der Reform müssen verschiedene Unterlagen eingereicht werden.
Die verschiedenen Arten von Berechtigungen sind:
- Der Akt kommuniziert: kleine Reparaturen
- Die Genehmigung für kleinere Arbeiten: Arbeiten, die die Struktur des Hauses nicht beeinträchtigen.
- Die Lizenz für Hauptwerke: Genehmigung für Arbeiten, die sich auf die Struktur auswirken können und die ein technisches Projekt erfordern.
Wenn zum Zeitpunkt einer Reform keine Baugenehmigung beantragt wird, eröffnet der Stadtrat eine Verwaltungsakte, die zu verschiedenen Sanktionen führen kann, wie z. B. der Einstellung der Arbeiten, einer wirtschaftlichen Sanktion und im Extremfall kann das illegal durchgeführte Werk abgerissen werden.
Die Steuer auf Bauten, Anlagen und Arbeiten (ICIO) wird in der Regel zur Genehmigung hinzugerechnet. Es handelt sich um eine fakultative Steuer, die dem Stadtrat entspricht, steuerpflichtig ist die Realisierung von Bauten, Anlagen oder Arbeiten innerhalb des Gemeindegebiets, für die eine Bau- oder Stadtplanungsgenehmigung erforderlich ist, normalerweise schwanken sie in der Regel 4% des Gesamtbudgets der Arbeiten.
-> ABZÜGE VON BIS ZU 60% HAUSRENOVIERUNGEN
Der Aufbau- und Resilienzplan enthält eine Reihe von haushaltspolitischen Maßnahmen, um die Umsetzung von Maßnahmen zur Sanierung von Wohnraum zu fördern. Die Renovierung von Häusern wird mit einem Abzug von bis zu 60 % in der Einkommensteuer (IRPF) behaftet, wenn sie zur Verbesserung der Energieeffizienz des Hauptwohnsitzes beiträgt. Die Abzüge sind wie folgt:
- 20 % bei der Durchführung bestimmter Arbeiten den Heiz- und Kühlbedarf im Haus um mindestens 7 % reduzieren.
- 40 % für diejenigen, die den Verbrauch nicht erneuerbarer Primärenergie um 30 % reduzieren, was durch das Energieeffizienzzertifikat bestätigt wird.
- 60 % für Renovierungsarbeiten, die zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden beitragen, unter der Bedingung, dass der Verbrauch nicht erneuerbarer Primärenergie um mindestens 30 % gesenkt wird oder die Energieeffizienzklasse des Gebäudes verbessert wird, um eine Energieeffizienzklasse A oder B zu erreichen.
Bei Fragen oder Klärungen stehen Ihnen unsere I-VEO-Experten gerne zur Verfügung.